Selbstzahler:
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Leistungen & Kosten

Psychotherapeutische Einzelsitzung (50min),  134,06 €

Erhebung der biografischen Anamnese (einmalig am Anfang der Therapie),  123,34 

*Ausfallhonorar 50,00 €

Weitere GOP Leistungen, wie z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit ärztlichen Mitbehandlern, Diagnostik und Auswertung von Fragebögen u.a. können im Einzelfall nach Bedarf dazukommen.

*Meine Praxis ist eine Bestellpraxis; d.h. zu jedem vereinbarten Termin wird nur ein Patient einbestellt. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt. Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es mir möglich, bei Terminabsagen den Termin anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßen Absagen erhebe ich ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 50 Euro. 

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 


Leistung                                                                                                       Kosten

Psychotherapeutische Einzelsitzung (50min)                                                  134,06 €

Erhebung der biografischen Anamnese (einmalig am Anfang der Therapie)       123,34 €

*Ausfallhonorar                                                                                             50,00 €


Weitere GOP Leistungen, wie z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit ärztlichen Mitbehandlern, Diagnostik und Auswertung von Fragebögen u.a. können im Einzelfall nach Bedarf dazukommen.

*Meine Praxis ist eine Bestellpraxis; d.h. zu jedem vereinbarten Termin wird nur ein Patient einbestellt. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt. Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es mir möglich, bei Terminabsagen den Termin anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßen Absagen erhebe ich ein Bereitstellungshonorar von 50 Euro.