Private Krankenversicherung:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, wie Ihre persönlichen Vertragsbedingungen sind.
Folgende Fragen sind mit Ihrer Krankenkasse zu klären:
- Ist in dem Leistungsumfang meiner Krankenversicherung eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Sind diese jährlich limitiert?
- Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen oder entstehen anteilige Kosten für mich?
- Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin oder spezielle Formulare?
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) | |
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Leistung | Kosten |
Psychotherapeutische Einzelsitzung (50min), GOP 870, Faktor 2,3 | 100,55 |
Psychotherapeutische Einzelsitzung ab 19 Uhr und Samstags (50min), GOP 870, Faktor 3,5 | 153,00 |
Erhebung der biografischen Anamnese (einmalig am Anfang der Therapie) | 123,34 |
Therapieantrag für die Krankenkasse GOP 85, Faktor 2,3, (je Arbeitsstunde) | 67,03 |
Therapieantrag für die Beihilfestelle GOP 808, Faktor 2,3 | 53,62 |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen (meistens am Anfang und am Ende der Therapie) GOP 857, Faktor 1,8 | 12,17 |
*Ausfallhonorar | 50,00 |
Weitere GOP Leistungen, wie z.B. Bescheinigungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit ärztlichen Mitbehandlern u.a. können im Einzelfall nach Bedarf dazukommen.
*Meine Praxis ist eine Bestellpraxis; d.h. zu jedem vereinbarten Termin wird nur ein Patient einbestellt. Die Zeit ist somit ausschließlich für Sie reserviert, so dass es zu keinen Wartezeiten kommt. Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es mir möglich, bei Terminabsagen den Termin anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßen Absagen erhebe ich ein Bereitstellungshonorar von 60 % der Tarifleistung. Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und somit nicht erstattungsfähig - die Kosten sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu übernehmen.
Selbstzahler:
Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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